Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige nur schwer zu ertragen. Viele würden sich am liebsten in einer Art Starre zurückziehen, doch gleichzeitig müssen sie aktiv werden, denn beim Tod sind viele Dinge zu erledigen. Diese dulden in der Regel keinen oder nur wenig Aufschub.

Der nachfolgende Ratgeber informiert chronologisch über die wichtigsten Punkte, die im Trauerfall zu erledigen sind. Er soll als Orientierungshilfe dienen.

Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige nur schwer zu ertragen. Viele würden sich am liebsten in einer Art Starre zurückziehen, doch gleichzeitig müssen sie aktiv werden, denn beim Tod sind viele Dinge zu erledigen. Diese dulden in der Regel keinen oder nur wenig Aufschub.

Der nachfolgende Ratgeber informiert chronologisch über die wichtigsten Punkte, die im Trauerfall zu erledigen sind. Er soll als Orientierungshilfe dienen.

Unterlagen, Verträge und Vorsorgemaßnahmen suchen

Es geht gerade am Todestag des Verstorbenen nicht darum, alle Unterlagen zu studieren. Man muss jedoch wissen, dass man sich zeitnah mit einer Menge Formalien auseinandersetzen muss. Dazu sollte man sich möglichst frühzeitig einen Überblick verschaffen, wo der Verstorbene seine amtlichen Unterlagen sowie die Papiere zu VersicherungenKrediten und VerträgenRente oder Arbeitgeber sowie Testament und Vorsorgevertrag aufbewahrt. Falls der Verstorbene bereits eine Bestattungs-Vorsorge getroffen hat, gestalten sich die Formalien für die Hinterbliebenen wesentlich einfacher, da ein Großteil der Aufgaben und auch die Finanzierung bereits mit dem Bestatter abgeklärt sind.

Tipp: Um bei den Formalien nicht die Übersicht zu verlieren, ist es hilfreich, einen Ordner anzulegen. Hier können alle relevanten Informationen gesammelt und übersichtlich aufbewahrt werden.

Infomieren: Wen und wann?

Verschiedene Stellen müssen in den nächsten Tagen vom Tod des Verstorbenen informiert werden. Welche Fristen genau gelten, sind von Bundesland zu Bundesland teils unterschiedlich. Hier sind die Fristen, wie sie in den meisten Bundesländern gelten.

Innerhalb von 36 Stunden:

  • prüfen, ob es eine Verfügung im Todesfall oder einen Vorsorgevertrag gibt
  • Bestatter vergleichen und Bestatter beauftragen
  • Überführung des Verstorbenen veranlassen
  • Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde besorgen
  • vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherung informieren
  • prüfen, ob eine Grabstelle vorhanden ist

Wichtig: Viele Versicherungen sollten so früh wie möglich über den Sterbefall informiert werden. Versicherungen, die nach dem Sterbefall zahlen, zahlen stets ab dem Tag, an dem sie vom Tod benachrichtigt wurden.

Innerhalb von 72 Stunden:

  • laufende Zahlungen überprüfen und gegebenenfalls stoppen
  • aus Krankenhaus oder Seniorenzentrum das Eigentum des Verstorbenen abholen
  • Ablauf und Gestaltung der Bestattung mit den anderen Angehörigen abstimmen

Organisieren: Sonderurlaub für Angehörige

Engen Angehörigen steht in der Regel ein Sonderurlaub bei einem Todesfall zu. Der Urlaub kann zwischen einem und 14 Tagen variieren. Entscheidende Faktoren sind hier der Verwandtschaftsgrad und wie lange der Trauernde bereits im Betrieb tätig ist. Dieser Urlaub kann auch zur Organisation der Bestattung genutzt werden.

Nicht alles alleine machen

Die Vielzahl der Aufgaben, die bei der Organisation von Beisetzung und Bestattungsfeier auf Angehörige zukommen, können sehr belastend sein. Deshalb ist es oft ratsam, die Erledigungen und Planungen auf mehrere Schultern zu verteilen. Wer sich hier frühzeitig abspricht und Aufgaben aufteilt, entlastet sich und andere Angehörige.

Sterbeurkunde beim Standesamt

Da die Sterbeurkunde ein unverzichtbares Dokument für alle weiteren amtlichen Schritte ist, sollte sie möglichst am ersten Werktag nach dem Todesfall besorgt werden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Gebiet sich der Todesfall ereignete. Am besten lässt man sich direkt mehrere Exemplare aushändigen.

Mitzubringen sind neben dem Totenschein auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners.

Sich um Wohnung und Tiere kümmern

Wohnte der Verstorbene allein und besaß Tiere und Pflanzen, sollte hier spätestens am Folgetag nach dem Rechten geschaut werden. Tiere sollten versorgt, Pflanzen möglicherweise gegossen werden. Strom, Wasser und Gas können gegebenenfalls abgeschaltet werden.

Auswahl des Bestattungsunternehmens

Sofern kein Vorsorgevertrag vorliegt, muss Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufgenommen werden. Hier ein paar Hinweise und Fragen, die Betroffenen bei der Suche nach einem seriösen Bestatter helfen können.

  • im Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen umhören
  • Geht der Bestatter auf die genannten Wünsche ein?
  • Nimmt er sich genügend Zeit für die Beratung?
  • Gibt es einen Kostenvoranschlag, der möglichst alle Punkte detailliert auflistet?
  • Gibt es ausreichend Bedenkzeit nach der Stellung des Angebots?

Ist der geeignete Bestatter gefunden, wird geklärt, welche Aufgaben der Bestatter und welche die Angehörigen übernehmen. Der Bestatter übernimmt auch die Überführung des Leichnams in die Leichenhalle.

Vor der Bestattung

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, wann und wie die Bestattung ablaufen soll. Es gibt Bestattungspflichten und Fristen, die je nach Bundesland und deren Bestattungsgesetz variieren können. Eine Bestattung richtet sich in erster Linie danach, ob der Verstorbene Mitglied einer Religionsgemeinschaft war. War er etwa Katholik, so findet die Trauerfeier häufig in der Kirche statt. Dann übernimmt meist ein Priester die Trauerrede. Evangelische Trauerfeiern finden oft in der Friedhofskapelle statt. Religiöse Menschen werden zumeist auf den Friedhöfen beigesetzt, die ihrer Religionszugehörigkeit entsprechen.

Die Beisetzungsart festlegen

Zunächst ist zu klären, in welcher Form der Verstorbenen bestattet werden soll. Hat der Verstorbene hier Wünsche geäußert, sollten diese entsprechend umgesetzt werden. Bei der klassischen Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg beigesetzt. Bei der Feuerbestattung wird er eingeäschert und seine Asche sodann in einer Urne beigesetzt. Die Feuerbestattung ist in Deutschland in verschiedenen Varianten möglich.

  • die Erdbestattung
  • die Feuerbestattung
    • die Urnenbestattung
    • die Seebestattung
    • die Baumbestattung
    • die Naturbestattung

Ebenfalls geklärt werden muss, ob die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein soll oder ob der Verstorbene anonym beerdigt wird.

Den Beisetzungsort festlegen

Sollte sich der Verstorbene nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht haben, steht die Frage im Raum, wo die Urne beigesetzt wird. In Deutschland ist die Wahl des Beisetzungsortes durch den so genannten „Friedhofszwang“ stark eingeschränkt. Der oft von Hinterbliebenen geäußerte Wunsch, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, ist nicht gestattet. Erlaubt sind die weiter oben bereits genannten Bestattungsarten auf einem Friedhof oder in einem Friedwald©/Ruheforst©. An beiden Orten kann die Asche auf Wunsch auch verstreut werden. Ebenfalls möglich ist die Beisetzung in einem Kolumbarium/Urnenstätte (Grabeskirche). Alle Informationen zu den Kosten einer Beisetzung in der konfessionell ungebundenen Urnenstätte St. Kamillus finden Sie hier.

Eine Ausnahme bildet seit dem Jahr 2015 das Bundesland Bremen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf hier die Asche auch auf privaten oder öffentlichen Flächen verteilt werden.

Trauerfeiern können unabhängig von der Religion an verschiedenen Orten stattfinden. Zum Beispiel zu Hause, am Grab, beim Bestatter, in der Feierhalle des Friedhofs, in einem Kolumbarium oder an einem Ort, der dem Verstorbenen besonders wichtig war. Die Trauerfeier dient zum einen der Würdigung des Verstorbenen und zum anderen der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen.

Die Trauerfeier findet in der Regel vor der Beisetzung statt. Im Vorfeld sollte hierfür ein Gesprächstermin mit dem Trauerredner vereinbart werden, damit die Inhalte der Rede abgestimmt werden können. Zudem sollte der Ablauf der Feier, der Weg, der vom Ort der Trauerfeier zur Beisetzung zurückgelegt wird und vieles mehr genau festgelegt werden.

Bei konfessionellen Bestattungen übernimmt die Trauerrede in der Regel der Pfarrer/Priester. Hier sollte zuvor das Pfarramt verständigt werden. Es ist auch möglich, dass Angehörige selbst die Trauerrede übernehmen. Hier sollte jedoch sorgsam abgewogen werden. Eine Trauerrede zu halten, ist anspruchsvoll. Dies gilt ganz besonders, wenn der Redner dem Verstorbenen sehr nahe stand.

Sonderfall: Kirchliche Bestattung bei Austritt aus der Kirche

Manchmal kommt es vor, dass der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist, die Hinterbliebenen jedoch trotzdem gerne eine konfessionelle Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof wünschen. Hier ist zu beachten, dass der Geistliche das Recht hat, die Bestattung zu verweigern. Des Weiteren hat der Geistliche eine Art „Hausrecht“, das bedeutet, dass er Reden oder musikalischen Darbietungen am Grab im Vorfeld zustimmen muss.

Rund um die Trauerfeier und Beisetzung

Je nach Vorstellung und Wunsch gibt es weitere Planungspunkte rund um die Trauerfeier und Beisetzung. Ist Blumenschmuck für die Feier erwünscht und wo soll er drapiert werden? Soll es Grabschmuck geben? Gibt es bei der Trauerfeier begleitende Musik? Wer bringt sie mit? Oder spielt ein Musiker vor Ort?

Zu allen Themen rund um die Gestaltung der Trauerfeier beraten wir Sie unter Tel. +49 2161 573 45 10 oder per Email unter info@st-kamillus-kolumbarium.de gemeinsam mit Ihrem Bestatter gerne.

Trauerkaffee

Der Leichenschmaus oder Trauerkaffee findet meist nach Beisetzung statt. Hier kommen die Familie, Wegbegleiter und enge Freunde des Toten zusammen. Oft bedarf es jedoch ein wenig Zeit, bis die Atmosphäre sich etwas lockert und die Hinterbliebenen sich auch an schöne gemeinsame Ereignisse mit dem Verstorbenen erinnern. Genau dazu dient ein Trauerkaffee.

Auch das Trauerkaffee muss entsprechend geplant werden. Wo findet er statt? Privat oder in einem Restaurant? Auch hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen. Im St. Kamillus Kolumbarium bieten wir Ihnen mit dem Café Krypta die Möglichkeit, den Trauerkaffee direkt im Anschluss an Trauerfeier und Beisetzung in der ehemaligen Krypta des Kolumbariums zu veranstalten.

Trauerpost

Steht der Termin der Beisetzung fest, sollten zügig die Trauerkarten verschickt beziehungsweise eine Todesanzeige aufgegeben werden. So haben die Angeschriebenen genug Zeit, sich den Termin freizuhalten. Vor dem Verschicken der Einladung zur Bestattungsfeier sollte man sich ausreichend Zeit für die Erstellung einer Namensliste nehmen. Sollten hier nahe Angehörige, enge Freunde oder Bekannte vergessen werden, kann dies im Nachhinein zu großen Verstimmungen führen.

Im Nachgang zur Bestattung kann geregelt werden, wie das Grabmal genau aussehen soll. Je nach Art der Bestattung sollte nun Kontakt zu einem Steinmetz aufgenommen werden, um die Details der Gestaltung, die Kostenfragen und das Zeitfenster für die Erstellung des Grabstein oder der Platte zu regeln.

War der Verstorbene gläubig, sollte in Ruhe überlegt werden, ob beziehungsweise in welcher Form noch einmal an den Verstorbenen erinnert werden soll. In der katholischen Kirche ist dies beispielsweise beim so genannten Sechswochenamt möglich. In einer heiligen Messe kann so dem Verstorbenen gedacht werden. Das Sechswochenamt markiert das Ende der ersten Trauerphase für die Hinterbliebenen. Das Jahresamt kann entsprechend ein Jahr nach dem Tod mit einer heiligen Messe begangen werden. Es schließt das traditionelle Trauerjahr im Katholizismus ab.

Nachlass und Testament

Viele Menschen regeln ihren Nachlass schon zu Lebzeiten in Form eines Testaments. Das ist eine schriftliche Erklärung. Sie legt fest, was mit dem Besitz nach dem Tod geschehen soll. Ein vorhandenes Testament muss innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall beim entsprechenden Nachlassgericht eingereicht werden.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Wurde das Testament eröffnet, müssen die Erben Erbscheine beim Nachlassgericht beantragen.

Der digitale Nachlass

Woran viele nicht denken: Heutzutage hinterlassen Menschen häufig auch einen digitalen Nachlass. Erben benötigen dann zum Beispiel Zugang zu den Internetkonten des Verstorbenen. Zwar können Erben meist ohne weiteres ein Löschen der Konten erreichen, erhalten aber keinen Zugang zu den gespeicherten Daten. Besser ist es, hier schon zu Lebzeiten vorzusorgen und eine Liste mit bestehenden Konten, Benutzernamen und Passwörtern anzulegen.

Kondolieren

Wie man richtig kondoliert, hängt vor allen Dingen davon ab, wie man selbst mit dem Tod des Verstorbenen in Berührung gebracht wurde und wie stark man emotional betroffen ist. Wurde man etwa per Anruf von dem Tod informiert, ist es möglich, seine Unterstützung anzubieten und persönlich vorstellig zu werden, wenn es von den Angehörigen erwünscht ist. Hat man per Trauerkarte oder Traueranzeige von dem Todesfall erfahren, genügt auch eine handschriftlich verfasste Kondolenzkarte mit einer persönlichen Beileidsbekundung.

Vorsorge treffen

Durch eine so genannte Bestattungsvorsorge können schon zu Lebzeiten die Bestattung und ihre Abläufe festgelegt werden. Für viele Angehörige kann die Vorsorge eine große Erleichterung sein. Denn dadurch ist gesichert, dass alle Schritte der Bestattung genau nach den Wünschen des Verstorbenen ablaufen.

Wie man vorsorgt, ist jedem selbst überlassen. Grundsätzlich kann man eine organisatorische und finanzielle Vorsorge treffen. Ein Vorsorgevertrag sichert organisatorisch und finanziell ab, eine Sterbegeldversicherung greift finanziell nach dem Tod unter die Arme, eine Bestattungs- oder Krematoriumsverfügung erleichtert den Hinterbliebenen organisatorisch die Arbeit rund um Bestattung und Beisetzung. Auch eine Patientenverfügung festzulegen, kann für die Angehörigen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls hilfreich sein.

In jedem Fall empfiehlt es sich, seine Familie oder enge Freunde in diese Planung vorab und offen miteinzubeziehen. Ebenso sollten die entsprechenden Unterlagen dazu an einem leicht auffindbaren aufbewahrt werden.

Vorsorgevertrag

Ein Vorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen Bestatter und Vorsorgendem. Hier können Vorgaben von der Beisetzung bis hin zur Trauerfeier gemacht werden. Zusätzlich wird im Vorsorgevertrag die Finanzierung der gesamten Bestattung gesichert. Denn eine Bestattung kann zu finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen führen. Wichtig: Das Geld für die Bestattung sollte auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden. So ist das Geld auch dann verfügbar, sollte der Bestatter insolvent sein.

Wir empfehlen im Rahmen eines Vorsorgevertrags parallel eine Anwartschaft auf die gewünschte Grabstelle abzuschließen.

Patientenverfügung

Im Krankheitsfall kann es auch sinnvoll sein, über eine Patientenverfügung nachzudenken. Sollte man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein, kann über die Patientenverfügung vorab schriftlich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Bedingungen durchgeführt werden dürfen. Hier kann beispielsweise aufgeführt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung, nicht angewandt werden sollen.